Erneut vorteilhaftes Umfeld am Kreditmarkt für ungarische KMU

 

Um den Anteil an fixverzinsten Krediten zu steigern, hat die Ungarische Notenbank ihr Wachstumskreditprogramm Fix (WKP) neu gestartet.

Zwar hat der Markt bereits Herbst  2018 damit gerechnet, veröffentlichte die Ungarische Notenbank ihr detailliertes Produktinformationsblatt über den Neustart des WKP erst am Jahresende. Voraussichtlich werden so die Unternehmen erst Mitte-Ende Januar 2019 die Vorteile des ab 01. 01. 2019 geltenden Programms in Anspruch nehmen können.

Der für die Zwecke des WKP verfügbare Rahmen beträgt 1 000  Milliarden HUF, gewährt von der Notenbank an Kreditinstitute in Form von Refinanzierungskrediten mit einer Laufzeit von max. 10 Jahren und 0% Zinsen.

Die Basisparameter von WKP sind wie folgt:

–    Anspruchsberechtigt:

Den Kredit dürfen ausschließlich gesetzlich definierte KMU in Anspruch nehmen, sonstige Bedingungen hat die Ungarische Notenbank nicht festgelegt.

–    Laufzeit:

Erstmalig konnten WKP Refinanzierungskredite am  03. 01. 2019 abgerufen werden. Die endgültige Frist hierfür beträgt 2 Jahre nach Abschluss der einzelnen Kreditverträge mit der Maßgabe, dass die erste Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres nach Abschluss erfolgen muss.

  • Kreditziel:

Im Rahmen des WKP dürfen nur Kredite für Neuinvestitionen gewährt werden. Als solches wird alles Qualifiziert, was der Geschäftstätigkeit der KMUs dient. Ein früher durch KMUs in Anspruch genommener Kredit darf jedoch mit dem Investitionskredit nicht finanziert werden, es sei denn er wurde bereits im Rahmen des WKP aufgenommen.

  • Durch KMU zu entrichtende Zinsen:

Höchstens 2,5% p.a. fest. Kreditinstitute dürfen den KMUs darüber hinaus keinerlei weitere Zinsen, Kosten, Prämien im Zusammenhang mit dem Investitionsdarlehen berechnen.

  • Durch die KMU beanspruchbarer Kreditbetrag:

Mindestens 3 Millionen HUF, höchstens 1 Milliarde HUF.

  • Laufzeit:

Mindestens 3 Jahre ab Abschluss der einzelnen Kreditverträge, höchstens jedoch 10 Jahre ab der ersten Auszahlung des mit dem Vertrag verknüpften Refinanzierungskredits.

  • Sicherheiten:

Im Rahmen des WKP weicht die Systematik der Sicherheiten von der üblichen Systematik nicht ab: Kreditinstitute und Finanzunternehmen dürfen entsprechend den für sie geltenden Rechtsvorschriften und ihrer Geschäftspolitik von den KMU Sicherheiten fordern.

Nach vorläufigen Erwartungen von Experten dürfte der Rahmen innerhalb von 2 Jahren ausgeschöpft werden und voraussichtlich ausreichen, damit alle Unternehmen, die einen Kredit benötigen, diesen auch erhalten – und zwar in allen Segmenten.

 

Quelle: https://www.mnb.hu/monetaris-politika/novekedesi-hitelprogram-nhp

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.