Englisch als Gerichtssprache

Ab 2018 kann am Landgericht Frankfurt/Main vor einer speziellen Kammer für Handelssachen auch auf Englisch verhandelt werden.

 

“Die Gerichtssprache ist deutsch” heißt es in § 184 des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG). Der internationale Geschäftsverkehr verhandelt und kontrahiert hingegen in allen Weltsprachen, oft auf Englisch.

Seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen in Deutschland, diesen Zwiespalt zu überbrücken. Ab Januar 2018 können Parteien auf Antrag auch am Landgericht Frankfurt auf Englisch verhandelt.

Das Landgericht Frankfurt möchte sich am Vorabend des Brexit als internationalen Gerichtsstandort etablieren. Mit dem Brexit werden sich die Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit britischer Urteile in der EU erschweren.

Die Praxis, Anwälte und Richter, reagiert überwiegend positiv. Im Hinblick auf § 184 GVG wird jedoch auch Kritik geäußert. Allerdings können schon heute Verhandlungen in anderen Sprachen geführt werden, denn auf einen Dolmetscher kann verzichtet werden, wenn sämtliche Beteiligten der fremden Sprache mächtig sind (§ 185 Abs. 2 GVG). Den Öffenlichkeitsgrundsatz verletzt dies nicht.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die hohen Erwartungen des LG Frankfurt erfüllen. Für Verträge, die deutschem Recht unterliegen, die aber auf Englisch abgefasst sind, wird das LG Frankfurt in Zukunft jedenfalls eine interessante Wahl sein. Wünschenswert wäre, dass der Gesetzgeber nun aktiv wird und Detailfragen klärt. Eine Budesratsinititive darzu gab es bereits im Jahr 2010.

Quelle: Pressemitteilung LG Frankfurt vom 02.11.2017

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