Das Verfassungsgericht der Slowakei hat mit seiner gestrigen Entscheidung nun endlich ein als diskriminierend und investorenfeindlich angesehenes Gesetz aufgehoben. In der Entscheidung ging es um den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, die nach bisherigem Recht nur von den Gemeindemitgliedern, in deren die Grundstücke liegen, bzw. deren Angehörigen erworben werden konnten. Nur wenn es aus diesem Kreis keinen Kaufinteressenten gegeben hatte, konnten Investoren diese Fläche direkt erwerben. Dieses Gesetz sollte verhindern, dass nicht ortsansässige Investoren große Landflächen aufkaufen um dort zu investieren. In der Praxis konnte diese Regelung zwar umgangen werden, jedoch war dies mit großem Aufwand und deutlich höheren Kosten verbunden.
Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Beschränkungen dieser Grundstücksübertragungen gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen. Das Landwirtschaftsministerium hat sich noch nicht zu dieser Entscheidung geäußert, da sie dieses Urteil nach eigener Aussage zunächst analysieren müssten. Wir gehen aber davon aus, dass das Ministerium dieses Urteil akzeptieren wird und somit interessierte Investoren bereits mit der Projekt Entwicklung beginnen können.
Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich und unterstützen Sie gerne bei Ihren Projekten, natürlich werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.