Einzelhandelsverbot an Sonntagen

Polen: Neue Restriktionen für Läden und Geschäfte – jedoch mit vielen Ausnahmen.

Was in Deutschland längst bekannt ist, wird in Polen nun erstmal eingeführt: seit den neunziger Jahren gilt in Polen gelten in Polen unbeschränkte Ladenöffnungszeiten, dabei durfte (bis auf gesetzlichen Feiertagen) jedes Geschäft seine Öffnungszeiten und Arbeitszeiten nach Belieben gestalten.

Mit Wirkung seit dem 1. März bis zum Jahresende darf nun nur noch am ersten und letzten Sonntag im Monat geöffnet werden, im Jahre 2019 wird es nur noch an jedem letzten Sonntag im Monat erlaubt sein und ab 2020 werden Geschäfte an allen Sonntagen geschlossen sein. Dabei gelten als Geschäfte selbst kleine Verkaufsstände, das Verbot umfasst auch alle Handlungen, die mit Organisation und Vorbereitung des Handels verbunden sind, u.a. Handlungen im Lager usw.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch eine lange Liste mit Ausnahmen von dieser Regel, so dass auch künftig an Sonntagen uneingeschränkt der Verkauf an folgenden Stellen gestattet ist: an Tankstellen, Bahnhöfen, Flughäfen, im Internet, in Pressekiosks, Souvenirgeschäften, im Blumenhandel, in Apotheken, Konditoreien, gastronomischen Lokalen, Bäckereien und Eisdielen und zusätzlich bei anderen kleinen Geschäften, soweit der Inhaber des Geschäfts selbst an der Verkaufstheke steht und verkauft.

Wichtige Ausnahmen gelten für Handel vor Weihnachten und Ostern: in diesen umsatzstärksten Perioden wird der Verkauf an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten zugelassen sowie an dem letzten Sonntag vor Ostern. Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage kommen an den letzten Sonntagen im Januar, April, Juni und August hinzu.

Die Handelsbranche steht vor großen Aufgaben und vielen organisatorischen Umstellungen, da es bisher in Polen zum Standard gehörte, dass die meiste Geschäfte in der Stadt 7 Tage pro Woche geöffnet sind.

Bei Nichtbeachtung der Verbote drohen hohe Bußgelder.

Es ist jedoch zu erwarten, dass der zwangsweise freie Sonntag Im Einzelhandel den Umsatz anderer Branchen ankurbeln wird: statt den schon fast obligatorischen Sonntagseinkauf in einem Einkaufszentrum zu machen, wird es künftig mehr Familienausflüge in die Natur sowie Restaurant und Museumsbesuche geben.

 

Quelle: Gesetz über die Einschränkung des Sonntagshandels, Handel an Feiertagen und an manchen anderen Tagen vom 10. Januar 2018, GBl. vom 2018, Pos. 305

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