Eintragung von Versicherungsvertretern für EU-ansässige Versicherer

Bulgarien: bnt unterstützte die erste Eigeneintragung eines Versicherungsvertreters in das Register der Finanzaufsichtsbehörde

Laut dem bulgarischen Versicherungsgesetzbuch können lokale Versicherungsvertreter von Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die die  Dienstleistungsfreiheit in Bulgarien in Anspruch nehmen, erst tätig werden, wenn sie in das dafür bestimmte Register der bulgarischen Finanzaufsichtsbehörde FSC eingetragen worden sind. Dabei haben sich solche Versicherungsvertreter alleine um den Eintrag in das Register zu kümmern. bnt Sofia hat nun das erste Verfahren anlässlich einer solchen Eintragung in Bulgarien begleitet und in Oktober 2016 erfolgreich abgeschlossen.

Quelle: Bulgarisches Versicherungsgesetzbuch

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