E-Notare in Estland

Neu: Notarielle Beurkundungen am eigenen Computer

Die estnische Notarkammer ist schon seit einiger Zeit dabei, notarielle Dienstleistungen auch aus der Ferne zu ermöglichen. Bisher war die Fernauthentifizierung in den estnischen Auslandsvertretungen in Brüssel, Stockholm und Riga möglich. Eine Ausweitung war geplant, aber wegen den Einschränkungen in der COVID19-Krise hat das estnische Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Notaren diese nun beschleunigt umgesetzt. Damit ist diese wesentliche öffentliche Dienstleistung auch in außerordentlichen Zeiten gewährleistet.

Seit April 2020 können die estnischen Notare alle notariellen Handlungen durch Fernbeurkundung vornehmen. 

Davon ausgenommen sind weiterhing nur Eheschließungen und -scheidungen. Die neue Dienstleistung wurde gleich gut angenommen und schon im ersten Monat wurden ganze 10% aller notariellen Geschäfte über Fernbeurkundung abgewickelt.

Die notarielle Fernbeurkundung ist wie eine reguläre notarielle Handlung beim Notar. Der Unterschied besteht nur darin, dass sich der Notar und die Beteiligten nicht im demselben Raum befinden.

Der Kunde muss einen Computer mit Kamera und Mikrofon, eine estnische ID-Karte, die E-Residenten-Karte oder einen mobilen Ausweis zur digitalen Signatur besitzen und benutzen. Die Geschwindigkeit der Internetverbindung muss Videoanrufe ermöglichen.

Der Termin und der Inhalt des Geschäfts werden vorher mit dem Notar vereinbart. Zur vereinbarten Zeit loggt der Kunde sich bei www.notar.ee ein und seine Identität wird über den estnischen Prüfer Veriff festgestellt. Die Anzahl der Beteiligten an dem Geschäft ist nicht beschränkt.

Die weitere Kommunikation zwischen dem Notar und den Beteiligten erfolgt per Videobrücke. Die Dokumente werden am Ende von den Kunden und dem Notar digital signiert.

Der Kunde kann die Fernbeurkundung bei jedem Notar beantragen. Die angebotene Möglichkeit ist für den Kunden nur eine Option und keine Verpflichtung. Jeder hat weiterhin das Recht, einen Termin in einem Notarbüro zu beantragen. Im Falle des geringsten Zweifels oder eines technischen Versagens kann die Transaktion sofort beendet werden. Gründe dafür können z.B. eine schlechte Internetverbindung, oder wenn Zweifel über die Identität einer Person oder ihren Willen bestehen.

Ausführlichere Informationen über die Fernbeurkundung finden Sie auf der Website der estnischen Notarkammer www.notar.ee.

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