Die Wartezeit für Urteile in Polen wird kürzer

Polen: Änderungen im Zivilprozessrecht werden die Zeit bis zum Urteil verkürzen und den Geschäftsverkehr optimieren

Die Änderungen sind sehr umfangreich, hier stellen wir nur die interessantesten dar:

Es wurde eine Vorbereitungssitzung eingeführt, in der das Gericht die Parteien zu einer einvernehmlichen Streitlösung überreden soll. Gelingt dieses nicht, wird das Gericht zusammen mit den Parteien einen Verfahrensplan erarbeiten. Dieser Plan soll u.a. Folgendes enthalten: Forderungen der Parteien, streitige Tatsachen, Verhandlungstermine, Reihenfolge und Termine der Beweisaufnahmen, den Termin für den Abschluss des Verfahrens und die Urteilsverkündung etc. Behauptungen und Beweisanträge können nur bis zur Genehmigung des Verfahrensplans gemacht bzw. gestellt werden, außer die betreffende Partei kann glaubhaft machen, dass es nicht möglich war bzw. erst später notwendig wurde. Die Abwesenheit des Klägers bei der Vorbereitungssitzung kann zur Einstellung des Verfahrens führen, die Abwesenheit des Beklagten – dazu, dass dieser keinen Einfluss auf den Verfahrensplan hat und ggf. höhere Prozesskosten tragen muss.

Verfahren sollen im ersten mündlichen Verhandlungstermin entschieden werden. Ist dieses nicht möglich, sollen die nächsten Verhandlungstermine möglichst auf die unmittelbar darauf folgenden Tage angesetzt werden. Bislang betrugen die Abstände zwischen den Verhandlungen nicht selten 6 bis 12 Monate.

Eine obligatorische Klageerwiderung durch den Beklagten wurde eingeführt, um dem Gericht einen Überblick über die Standpunkte der Parteien zu verschaffen. Wird die Klage nicht erwidert, kann ein Versäumnisurteil gefällt werden.

Die Möglichkeit der Aufrechnung durch den Beklagten wurde eingeschränkt. Der Beklagte kann nur dann aufrechnen, wenn sein Anspruch unstreitig oder durch Urkunden nachgewiesen ist, oder wenn er aus dem gleichen Rechtsverhältnis wie die Klageforderung stammt. Andernfalls muss der Beklagte eine Gegenklage einlegen. Die Einschränkung wurde eingeführt, um Verfahren zu beschleunigen und dem Missbrauch der Aufrechnung als Verzögerungstaktik Einhalt zu gebieten.

Es wurde eine Reihe von Vorschriften eingeführt, die der Verfahrensverschleppung entgegenwirken sollen – u.a. der Verbot des Missbrauchs von prozessualen Mitteln oder die vereinfachte Abweisung von offensichtlich grundlosen Klagen.

Ein separates Wirtschaftsverfahren für Streitigkeiten zwischen Unternehmern wurde wieder eingeführt. Das Verfahren ist komplexer aber schneller als das gewöhnliche, und wird grundsätzlich als Urkundenprozess geführt, mit nur ausnahmsweise zulässigem Zeugenbeweis.

Durch die Novellierung werden zugleich die Gerichtskosten angehoben, z.B. wird die höchste Gerichtsgebühr nunmehr 200.000 PLN statt 100.000 PLN betragen.

 

Quelle: Gesetz vom 4. Juli 2019 zur Änderung der Zivilprozessordnung und einiger anderer Gesetze (poln. Gesetzblatt 2019, Pos. 1469). Die meisten Bestimmungen treten am 7. November 2019 in Kraft.

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