Die deutsche Pkw-Maut ist europarechtswidrig

Der EuGH hat entschieden, dass die geplante Pkw-Maut in Deutschland ausländische Autofahrer diskriminiert und gegen EU-Recht verstößt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aufgrund einer Klage der deutschen EU-Nachbarländer Österreich und den Niederlanden am 18. Juni 2019 entschieden, dass die geplante Pkw-Maut in Deutschland gegen EU-Recht verstößt. Die Maut ist nach Ansicht des EuGH diskriminierend, weil sie wirtschaftlich tatsächlich ausschließlich die Halter und Fahrer von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen belastet. Die Maut verstößt außerdem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.
Der Grund für die Verstöße liegt darin, dass die Nutzungsgebühr für Inländer durch eine niedrigere Kfz-Steuer ausgeglichen werden sollte. Österreich hat deshalb Deutschland Diskriminierung anderer Staatsangehöriger vorgeworfen und im Oktober 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren beantragt. Seit Dezember 2018 wurde die Klage vor dem EuGH verhandelt. Das Urteil kam letztlich jedoch überraschen: Anfang 2019 hatte ein führender Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die deutsche Pkw-Maut nämlich noch für rechtens gehalten. Der Generalanwalt Nils Wahl empfahl den Richtern in Luxemburg daher, die Klage Österreichs gegen die Pläne der Bundesregierung abzulehnen. Seiner Auffassung nach beruhte die Argumentation Österreichs auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs der „Diskriminierung“. Die Richter folgten dieser Ansicht jedoch nicht.
Die gescheiterte Pkw-Maut hat den Bund bereits jetzt rund 54 Millionen Euro gekostet. Weitere Kosten, wie etwa potentielle Schadensersatzanprüche der Mautbetreiber Kapsch und dem Ticketverkäufer CTS Eventim oder die bereits eingeplanten Maut-Einnahmen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Quelle: EuGH: C-591/17; Deutsche und europäische Presse

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