Das neue Arbeitsgesetzbuch

Ab dem 1. Juli 2017 tritt das neue Arbeitsrecht in Litauen in Kraft.

Vor zwei Wochen sind die letzten Änderungen des AGB bestätigt worden. Damit ist die Endversion des AGB jetzt vollumfänglich zugänglich.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen Vorschriften ab dem 1. Juli anzuwenden und somit die interne und externe Dokumentation dementsprechend anzupassen.

Um Sie bei diesen Änderungen zu unterstützen, möchten wir Ihnen anbieten:

Ihre bisherigen arbeitsrechtlichen Dokumente durchzusehen;

Ihnen die notwendigen Änderungen vorzuschlagen und in Abstimmung mit Ihnen auch durchzuführen;

Ihnen Möglichkeiten für Verbesserungen unter dem neuen AGB vorzuschlagen.

Wenn Sie mit den Neuerungen auf umfangreichere oder andere Weise bekannt gemacht werden möchten, organisieren wir auch sehr gern mit Ihnen einen internen Workshop, in welchem wir Ihnen die neue Rechtslage darstellen und die Sie interessierenden Fragen diskutieren. Den Ort für diesen Workshop können Sie gern wählen.

Wir würden uns freuen, Sie unterstützen zu dürfen. Fragen sind immer willkommen.

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