Crowdfunding in Tschechien im neuen Gewand

Am 10.11.2021 treten neue Crowdfunding-Regeln in Kraft. Diese Regeln wirken sich in keiner Weise auf die Verbraucherfinanzierung aus (hierher gehört z.B. zonky.cz, ein Projekt, dessen Slogan lautet: Menschen leihen Menschen), sondern ausschließlich auf Gewerbetreibende und kleine und mittelständische Unternehmen (für Finanzierungsbeträge bis zu 5 Millionen Euro).

Am 10.11.2021 wird die neue Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft treten, mit der neue Regeln für das sog. Crowdfunding eingeführt werden, bei dem es sich um eine immer populärere Form der alternativen Finanzierung für verschiedenste Zielgruppen handelt.

Diese Verordnung, die als Ausnahme zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und zur Verordnung über das öffentliche Angebot von Wertpapieren (Prospektverordnung) konzipiert ist und deren Geltungsbereich das öffentliche Angebot von Wertpapieren und Fremdfinanzierung (in Form diverser Kredite und Darlehen) vermittels Online-Plattformen umfasst, hat die Harmonisierung der Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedsstaaten zum Ziel und möchte die grenzüberschreitende Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen erleichtern – ein Bereich, in dem innerstaatlich bisher keine einschlägigen Regelungen existierten. Allerdings beschränkt sich die Verordnung auf Crowdfunding-Projekte für unternehmerische Rechtsträger (im Unterschied zu Verbrauchern), die um eine Fremdfinanzierung nachsuchen, und zwar für Beträge von bis zu 5 Millionen EUR über einen 12-Monats-Zeitraum pro Projekt.

Die Verordnung führt eine neue Kategorie von zulassungspflichtigen Crowdfunding-Dienstleistern ein, und gibt die Bedingungen vor, zu denen solche Dienstleistungen erbracht werden dürfen.

Die Verordnung fordert die Einhaltung von Regeln zum Anlegerschutz; die Erfüllung von Pflichten im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche, die Beachtung von Sorgfaltspflichten und weiterer Regeln und Anforderungen, die aber insgesamt nicht über den auf den Kapitalmärkten üblichen Rahmen hinausgehen.

Die von der Neuregelung betroffenen Crowdfunding-Plattformen werden bis spätestens 10.11.2022 eine Genehmigung beantragen müssen. Diese Frist wird aber möglicherweise noch verlängert werden.

Wir stehen gerne für weitere Auskünfte und für die Beantwortung Ihrer Fragen bereit.

Quelle:
Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020

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