Bewegungseinschränkungen innerhalb von Belarus gegen COVID-19

Die Regierung von Belarus hat restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 ergriffen.

Der Ministerrat der Republik Belarus hat die Verordnung Nr. 171 „Über Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung von Infektionen durch das Coronavirus COVID-19“ erlassen.
Die Verordnung sieht für Personen, die aus Ländern, in denen Fälle von COVID-19-Infektionen registriert werden und in die Republik Belarus einreisen, für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen nach der Ankunft in der Republik Belarus folgendes vor:
– diese sollen sich zu Hause in Selbstisolation aufhalten;
– eine erneute Querung der Außengrenzen der Republik Belarus ist vor Ablauf der Selbstisolationszeit untersagt.
Ausnahmen gelten für Diplomaten, Fahrzeugführer beim internationalen Straßentransport von Gütern, Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, in der Binnenschifffahrt, Zug- und Lokomotivpersonal bei internationalen Eisenbahnverbindungen sowie für Ausländer, die Belarus im Transit durchqueren, um an ihren Wohnort zurückzukehren.
Fahrer im Straßentransitverkehr von Waren durch Belarus, sind verpflichtet, nur gelistete Straßen zu nutzen, an denen Einrichtungen zum Anhalten (Parken) für die Erholung und Verpflegung der Fahrer, zum Betanken der Fahrzeuge (im Folgenden – „Sonderstraßen“) vorhanden sind.
Die Fahrer sind verpflichtet, das Territorium der Republik Belarus auf dem kürzesten Weg spätestens am Tag nach der Einreise zu verlassen, außer im Falle von Unfällen (Pannen), sowie beim Entladen, der Übergabe von Ladung und Tausch des Fahrzeugs, wenn dies in den Bedingungen des Straßentransportvertrags vorgesehen und in den Transportdokumenten angegeben ist. In solchen Fällen sind auch Abweichungen von Sonderstraßen zulässig. Diese Operationen müssen innerhalb kürzest möglicher Zeit durchgeführt werden.

 

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.