Auswirkungen des COVID-19-Impfstoffes auf Arbeitsverhältnisse in Ungarn

Ungarn: Ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer zu verpflichten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen?

In dem gegenwärtigen Abschnitt der Coronavirus-Pandemie haben zahlreiche Länder mit der getakteten Impfung ihrer Staatsbürger begonnen. Dies stellt eine neue Phase der Bekämpfung der Pandemie dar, mit rieseigen Herausforderungen für die Gesellschaft.

Soll die Impfung obligatorisch sein oder soll es dem Einzelnen freigestellt sein, darüber zu entscheiden? Juristisch gesehen besteht das Dilemma, ob das Selbstbestimmungsrecht oder das legitime Interesse der Gesellschaft vorgeht.

Rechtlich ist es nämlich möglich, das Selbstbestimmungsrecht im Interesse des Gemeinwohls zu beschränken. Das Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht kann allerdings nur aufgrund Gesetzes beschränkt werden. Der rechtliche Standpunkt besteht konsequent: obligatorische Impfungen könnten in einer Gesellschaft gerechtfertigt sein.

Entsprechend dieser Logik sind obligatorische Impfungen in Ungarn in dem Gesetz über das Gesundheitswesen geregelt. In diesem ist die COVID-19-Impfung noch nicht aufgeführt.

Prüfen wir also, ob der Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne eine allgemeine Impfpflicht zur COVID-19-Impfung verpflichten kann.

Arbeitsrechtlich gesehen ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, die sichere Arbeitsverrichtung zu gewährleisten, also die Gefahr einer Erkrankung des Arbeitnehmers zu minimieren. Gem. Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber ggf. auch vorbeugende gesundheitliche Maßnahmen treffen. Fraglich ist daher, ob eine obligatorisch angeordnete COVID-19-Impfung so eine vorbeugende Maßnahme darstellen könnte.

Ohne gesetzliche Ermächtigung ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, eine Impfpflicht aufzuerlegen. Es ist nämlich der Minister dafür zuständig, bestimmte Impfungen für einzelne Positionen als Voraussetzung der Beschäftigung anzuordnen. Diese gesetzliche Logik hat sich auch während der Pandemie nicht geändert: der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Arbeitnehmern eine COVID-19-Impfpflicht aufzuerlegen.

Allgemein kann ein Arbeitgeber entscheiden, die Arbeitnehmer auch durch Impfung vor Krankheiten zu schützen und zu diesem Zweck die Voraussetzungen der Impfung auf eigene Kosten zu gewährleisten. Aber auch in diesem Fall darf die Inanspruchnahme der Impfung keine Pflicht sein – wer diese verweigert, darf keinerlei Nachteile im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis erleiden.

Es zeigt sich, dass das Dilemma außerordentlich ist und es nicht einfach sein wird, gute Antworten auf die sich im Zusammenhang mit der Vakzinierung stellenden gesellschaftlichen und juristischen Fragen zu geben.

Quelle: Gesetz Nr. I aus dem Jahr 2012 über das Arbeitsgesetzbuch
Gesetz Nr. XCIII aus dem Jahr 1993 über den Arbeitsschutz
Gesetz Nr. CLIV aus dem Jahr 1997 über das Gesundheitswesen

 

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