Geänderte Schiedsgerichtsordnung des ICC

Der Internationale Schiedsgerichtshof mit Sitz in Paris ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren

Seit dem 1. März ist die neue Schiedsgerichtsordnung des Internationalen Schiedsgerichtshofes in Kraft, die unter anderem ein beschleunigtes Verfahren für Fälle mit einem Streitwert bis 2 Millionen US-Dollar vorsieht.
Träger der 1923 gegründeten ältesten international anerkannten Schiedsinstitution der Welt ist die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, kurz: ICC), eine der bedeutensten Einrichtungen in der globalisierten Wirtschaft. Die Regeln für die Durchführung der Schiedsverfahren sind seit 2012 in der Schiedsgerichtsordnung festgelegt, die nun mit Wirkung zum 1. März geändert wurde.
Um die Verfahren effizient zu halten und um angesichts der zunehmenden Anzahl von Fällen, auch im Interesse der beteiligten Streitparteien, Zeit und Kosten zu sparen, gibt es nun einen gestrafften schiedsgerichtlichen Prozess. Dieser wird generell bei Verfahren mit einem Streitwert bis 2 Millionen US-Dollar verwendet. Voraussetzung ist zudem, dass die Vereinbarung über die Aufnahme des Verfahrens nach dem 1. März geschlossen wurde.
Als wichtige Besonderheit ist zu beachten, dass der ICC-Gerichtshof im Anwendungsbereich der Verfahrungsordnung zum beschleunigten Verfahren selbst dann einen Einzelschiedsrichter ernennen kann, wenn die Schiedsvereinbarung eine anderslautende Bestimmung enthält. Das beschleunigte Verfahren ist auch bei höherem Streitwert möglich, wenn beide Parteien dies fordern.
Beispiel für die gesteigerte Effizienz des ICC-Schiedsgerichtsverfahrens ist, dass die Formulierung eines Schiedsauftrags im Falle des beschleunigten Verfahrens nun komplett entbehrlich ist. In anderen Fällen wurde die Frist von zwei auf einen Monat verkürzt. Ausserdem sind Anzahl und Außmaß von Stellungnahmen der Parteien begrenzt. Weiterhin gibt es eine Beschränkung bei der Einforderung von Dokumenten zwischen den Parteien. Dies ermöglicht ein vereinfachtes und kostensparendes Verfahren, das zwar die Rechte der Parteien schmälert, dabei aber trotzdem fair bleibt.
Da bei Verfahren mit estnischer Beteiligung der Streitwert wohl nur selten die 2 Millionen US-Dollar übersteigt, hat die Regeländerung eine große Relevanz für lokale Firmen. Möchten die Parteien das Schnellverfahren ausschließen, muss dieser Ausschluss bereits bei Vertragsabschluss in der Schiedsklausel festgelegt werden.

Quelle: https://iccwbo.org/publication/arbitration-rules-and-mediation-rules-german-version/

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