Deutschland: Händler, die über Amazon Waren verkaufen, müssen regelmäßig kontrollieren, ob die angezeigten Bilder den Produkten entsprechen.
Der Programmalgorithmus von Amazon ordnet Bilder einer Produktkategorie automatisch entsprechenden Angeboten zu. Dabei kann es dazu kommen, dass Bilder einem Produkt zugeordnet werden, die das Produkt nicht vollständig korrekt darstellen.
Im konkreten Streitfall war ein Angebot zu Druckerpatronen, die ohne Originalverpackung verkauft wurden, durch den Algorithmus automatisch mit Bildern derselben Druckpatronen versehen worden, allerdings mit Originalverpackung.
Der Kläger, der die Druckerpatronen mit Verpackung verkaufte, hatte bereits eine Unterlassungsverfügung gegen das Konkurrenz-Unternehmen erwirkt. Zum Streit kam es dann erneut über die Frage, ob aufgrund der Unterlassungsverfügung bei fortgesetzter irreführender Darstellung ein Ordnungsgeld zu bezahlen war.
Das OLG Frankfurt hat dies bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts haben Amazon-Händler eine Pflicht, die Darstellung der eigenen Angebote regelmäßig darauf zu überprüfen, ob die vom Algorithmus zugeordneten Bilder auch wirklich das eigene Produkt korrekt darstellen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Händler bei Amazon aktiv werden, da die Darstellung dann irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.
Die Entscheidung zeigt, wie weitgehend die Pflichten von Amazon-Händlern sind und dass Verstöße gegen diese Pflichten teure Konsequenzen für die Händler haben können.
Quelle: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.03.2021 – 6 W 8/18