Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für Mediation in der Slowakei?
Aus rechtlicher Sicht möchten wir auch kurz auf die Möglichkeit der Vollstreckung einer Mediationsvereinbarung eingehen. Die Vereinbarung ist für die Parteien verbindlich. Falls eine Partei, die in der Mediation erzielte Vereinbarung allerdings nicht einhält, kann eine Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Das slowakische Gesetz führt deutlich an, dass diese Vereinbarung nur dann vollgestreckt werden kann, wenn sie in schriftlicher Form geschlossen wurde und:
- in der Form eines notariellen Protokolls ist, oder
- vor einem Gericht, oder Schiedsgericht, als eine Schlichtung genehmigt wird.
Als die praktischere Lösung empfehlen wir die erste Variante, d.h. das notarielle Protokoll, da dieses sehr schnell erreicht werden kann. Der Antrag auf eine Schlichtung vor einem slowakischen Gericht kann dagegen auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich kann die Mediation als ADR in der Slowakei genutzt werden. Wir wollen jedoch daran erinnern, unbedingt auch an die mögliche Vollstreckung der Vereinbarung zu denken. Gerne beraten wir Sie hierzu umfassend.