Litauen: Das Jahr 2017 beginnt mit einem erneuerten Baugesetz und diesen wesentlichen Änderungen:
Bürokratie und Bearbeitungszeit für Projekt- und Baugenehmigungen haben sich stark vermindert. Waren vorher 16 staatliche Institutionen mit der Überprüfung des Bauvorhabens hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften und von Umweltbelangen befasst, sind es jetzt nur noch bis zu 10 Behörden. Außerdem hat sich die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung fast um die Hälfte verkürzt. Für den Baubeginn erforderliche Dokumente (Baugenehmigung) sollten jetzt innerhalb von 20 Werktagen bei Sonderbauten und von 10 Werktagen bei anderen Bauwerken ausgegeben werden.
Die bisherige Pflicht zur Anpassung der Baugenehmigung bei Änderung des Bauherrn ist weggefallen.
Das Abnahmeverfahren ist für viele Bauwerke vereinfacht worden. Die bis Ende 2016 geltende Pflicht, dass ein Großteil der Bauwerke durch die zuständige Behörde physisch abgenommen werden muss, entfällt nun für zusätzliche Bauwerke und Sonderbauten, welche in einer Liste aufgeführt werden. Dies wird das Verfahren für den Abschluss der Bauarbeiten weiter beschleunigen. Um die Erwerber und Bauherren von Immobilien besser gegen das Risiko zu schützen, dass ihre Schadensersatzforderungen gegenüber Immobilienentwicklern nicht durchsetzbar sind, da diese zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet haben, sieht das neue Gesetz jetzt einen verbesserten Schutz in Form von Pflichtgarantien verschiedener am Bau Beteiligter vor. Diese Garantien dürfen einen Betrag von 5% des Gesamtwertes der Bauarbeiten nicht unterschreiten und müssen für einen Zeitraum von drei Jahren zur Absicherung der Beseitigung von Mängeln ausgegeben werden.
Die Nutzung von Bauwerken, welche keine Bescheinigung über den Abschluss der Bauarbeiten besitzen, ist nun strenger geregelt. Eine Pflichtversicherung über die Bauarbeiten löst als neue Versicherung die bisherige Versicherung des Bauunternehmers ab. Des Weiteren ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Gutachter eines Bauprojektes eingeführt worden.
Die Strafen für Baurechtsverletzungen sind erhöht worden. Bei illegalen Bauwerken droht einer juristischen Person jetzt eine Strafe von EUR 30 000 im Gegensatz zu vorher EUR 14 000.
Die virtuelle Plattform für Bauwesen – http://infostatyba.lt/ – ist nun noch besser mit dem Grundbuch vernetzt. Dadurch erhält das Grundbuch jetzt eine automatische Mitteilung, sobald in das elektronische System Unterlagen eingespeist werden, die für den rechtlichen Status einer Immobilie von Bedeutung sind.
Quelle: Baugesetz Nr. XII-2573 vom 30.6.2016