Änderungen im estnischen Gesellschaftsrecht

Estland: Das Führen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird flexibler.

Ab dem 1. Juli 2015 treten im estnischen Gesellschaftsrecht Änderungen in Kraft, die das Führen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing, das Gegenstück zur deutschen GmbH und häufigste Rechtsform für Start-ups) flexibler machen. Viele Möglichkeiten, die bisher nur der Aktiengesellschaft offen standen, werden nun auch für die GmbH gelten. Vor allem in der Start-up-Landschaft soll dies für einfachere und sicherere Investitionen sorgen.

Bisher konnten z. B. nur Gesellschafter Kapitalerhöhungen vornehmen, nun können diese das Recht an die Geschäftsführung oder den Aufsichtsrat delegieren. So können Führungskräfte schneller und effektiver auf Kapitalbedarf reagieren. Neue Gesellschafter müssen nicht mehr bei der Kapitalerhöhungen per Gesellschafterbeschluss bestimmt werden: nach der Gesetzesänderung reicht es aus, statt konkreten Personen einen Personenkreis zu bestimmen, der das Anteilsbezugsrecht hat. Auch können nunmehr Optionen und Wandelanleihen auf Gesellschafts-anteile vergeben werden, was vorher nur in Aktiengesellschaften möglich war.

Bisher gab es in der GmbH nur eine Art von Anteilen und Sonderrechte für Gesellschafter konnten nicht vereinbart werden (z. B. Vetorechte oder Vorzugsrechte bei der Gewinnverteilung). Ab dem 1. Juli 2015 werden auch diese Regelungen modernisiert und die Gesellschafter erhalten mehr Freiheiten, um auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Gesellschaft einzugehen. So können Vorzugsanteile geschaffen werden und Investoren können Sonderrechte erhalten, z. B. Vorzüge bei der Liquidierung und bei Beschlüssen. Damit haben Gesellschaften, die Kapital von Investoren brauchen, mehr Möglichkeiten, die gegenseitigen Rechte und Pflichten bereits auf der Satzungs- und Gesetzesebene zu sichern und sind nicht mehr auf komplizierte Gesellschafterverträge angewiesen, deren Durchsetzbarkeit insbesondere ausländischen Investoren oft unsicher erschien.

Ganz im Sinne einer Modernisierung der Kommunikation ist es auch, dass Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzende sich für ihre Versammlungen nicht mehr persönlich treffen müssen, sondern diese auch via Skype oder andere Kommunikationsmittel durchführen können.

Quelle: https://www.riigiteataja.ee/akt/104032015004

 

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