Änderung des Mindestlohns in Deutschland. Betrifft diese Änderung auch Sie?

Slowakei: Zum 01.01.2017 wird der Mindestlohn in Deutschland erhöht.

Mit Wirkung zum 01.01.2017 steigt die Lohnuntergrenze in Deutschland von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission beschließt alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Das Mindestlohngesetz (weiterhin nur als „MiLoG“) gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer.

Hat diese Änderung Folgen für Sie und Ihre Arbeitnehmer? Slowakische Arbeitgeber die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden wollen, sind gemäß dem MiLoG verpflichtet, den Arbeitnehmern den Mindestlohn zu bezahlen. Es hängt dabei nicht davon ab in welchem Land die Steuer- und Sozialversicherungspflichten erfüllt werden – mit der Überschreitung der deutschen Grenze steht dem Arbeitnehmer der Mindestlohn zu. Wichtig zu erwähnen ist, dass Reisekosten und Essensgeld grundsätzlich nicht berücksichtigt und zusätzlich ausgezahlt werden müssen. Das MiLoG regelt zudem Melde- und Dokumentationspflichten für die Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden wollen. Die Meldepflicht besteht darin, der Zollverwaltung die erforderlichen Dokumente über Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeiten vorzulegen. Hinsichtlich der Dokumentationspflicht müssen die erforderlichen Dokumente, der deutschen Zollverwaltung vorgelegt werden. Alle Dokumente müssen in der deutschen Sprache sein. Eine Ausnahme von der Melde- und Dokumentationspflicht kann bei Arbeitnehmern gelten, deren Bruttogehalt die Grenze von 2.000 Euro übersteigt.

Was sind die Folgen, wenn Sie diese Pflichten nicht erfüllen? Das MiLoG regelt auch diese Situation. Der Arbeitgeber der gegen die Meldepflichten verstößt kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Andere Verstöße des Arbeitgebers gegen die Regelungen des MiLoGs, können sogar mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

Erst im Jahr 2020 soll die Einführung des Mindestlohns bewertet werden. Die Bewertung soll überprüfen, ob die geschaffenen Regelungen und Rahmenbedingungen des MiLoGs angemessen sind. In diesem Zuge sollen auch die Auswirkungen auf Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit kontrolliert werden.

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