Am 17. August 2020 hat die litauische Regierung die Einreisebestimmungen an die veränderte COVID19-Situation angepasst.
Von nun an dürfen Angehörige aller Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nach Litauen einreisen. Dasselbe gilt für Personen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern.
Personen, die aus jenen o.g. Ländern einreisen, die eine 14-tägige kumulative Zahl von COVID-19-Fällen pro 100 000 Einwohner aufweisen, die größer als 16 ist, müssen sich nach der Einreise 14 Tage lang isolieren.
Personen, die aus Ländern mit mehr als 25 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner einreisen, müssen bei der Einreise zudem das das Ergebnis eines Corona-Tests vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Im Falle der Einreise auf dem Landweg müssen sich die Einreisenden innerhalb von 12 Stunden nach ihrer Ankunft in der Republik Litauen beim Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit beim Gesundheitsministerium registrieren.
Alle Personen, die einreisen, müssen ein Formular zum Aufspüren einer möglichen Infektion ausfüllen. Um Zeit zu sparen, wird empfohlen, das Formular bereits im Voraus online auszufüllen. Es steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://keleiviams.nvsc.lt/en/form
Die Behörden führen stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne-Regeln durch.
Aktuelle Fallzahlen sind auf der folgenden Webseite zu finden: https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea
Die auf der Webseite veröffentlichten Zahlen sind auch die Datenbasis für die litauischen Einreisebeschränkungen. Die Regierung entnimmt die Daten jeden Freitagnachmittag und erstellt eine Länderliste, die dann ab dem darauffolgenden Montag gilt.
Quelle: Beschluss der Regierung des Gesundheitsministeriums der Republik Litauen Nr. V-1845 vom 17. August 2020 „Über die Bestätigung der Liste der von der COVID19-Pandemie (Corona-Infektion) betroffenen Länder“