Abwicklung der Kaufpreiszahlung beim Immobilienkauf

Die beste und in der Praxis am häufigsten vorkommende Lösung für eine sichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung bei einer Immobilientransaktion ist die Beauftragung eines Treuhänders.

Beim Immobilienkauf in der Slowakei schließen die Parteien zwar einen Kaufvertrag aber zum Erwerb des Eigentums an der Immobilie kommt es erst durch die Eintragung im Grundbuch. Die Parteien haben somit zuerst einen Antrag vorzubereiten und müssen diesen beim zuständigen Grundbuchamt mit allen notwendigen Formalitäten einreichen. Die Eintragung erfolgt binnen 30 Tagen oder bei Zahlung einer höheren Eintragungsgebühr binnen 15 Tagen.

Bei der Abwicklung der Kaufpreiszahlung muss daher sichergestellt werden, dass der Käufer nach der Eintragung im Grundbuch den Kaufpreis auch tatsächlich bezahlt. Ist der Käufer schon im Grundbuch eingetragen, zahlt aber den Kaufpreis nicht, ist eine Rückabwicklung nur noch über den langen und konstenintensiven Gerichtsweg möglich. Aus diesem Grund muss die Zahlung des Kaufpreises in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Eintragung des Immobilienkaufs ausreichend gesichert werden. Denn erst dann wird der Verkäufer die Garantie haben, dass er zu seinem Geld kommt. Gleichzeitig kann sich auch der Käufer darauf verlassen, dass ihm der Kaufpreis rückerstattet wird, falls das Grundbuchsamt die Eintragung beispielsweise wegen formellen Fehlern nicht durchführt oder wesentlich verschiebt.

Die beste und in der Praxis am häufigsten vorkommende Lösung für eine sichere Abwicklung der Kaufpreiszahlung bei einer Immobilientransaktion ist die Beauftragung eines Treuhänders. Dies ist dann üblicherweise entweder eine Bank oder ein Notar. Beide eröffnen für die Parteien ein Sonderkonto, auf welches der Kaufpreis Zug um Zug mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags hinterlegt wird. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Geld aus Eigenmitteln des Käufers oder einer Immobilienfinanzierung stammt.

Die Bank errichtet eine sog. Vinkulierung (Vinkulácia), die auch als Escrow bekannt ist, und vereinbart gemeinsam mit den Parteien die genauen Voraussetzungen für die Kaufpreisüberweisung. Im Falle der ordnungsgemäßen Eintragung der Immobilie zu Gunsten des Käufers im Grundbuch, überweist die Bank das Geld an den Verkäufer, andernfalls hebt sie die Vinkulierung auf und das Geld verbleibt bei dem Käufer. Wählen die Parteien einen Notar als Treuhänder, so übt dieser eine treuhandmäßige Verwahrung des Kaufpreises aus. Der Notar verfasst ein formelles Protokoll, das unter anderem die Voraussetzungen für die Kaufpreisüberweisung enthalten wird.

Es ist unbedingt empfehlenswert, die Bedingungen der Vinkulierung bzw. der notariellen Geldverwahrung sehr präzise festzulegen und schriftlich zu vereinbaren, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Sowohl die Vinkulierung als auch die notarielle Verwahrung haben ihre Vor- und Nachteile, die je nach den Spezifika des konkreten Immobilienkaufs zu berücksichtigen sind. Aus diesen Gründen ist die Einschaltung eines Anwalts unbedingt geboten. Bei Immobilienfinanzierungen ziehen die finanzierenden Banken oftmals Escrow Agreements vor, da Banken beim Formulieren von Escrow-Bedingungen oft flexibler sind und besser die gewünschte Kaufpreisabwicklung berücksichtigen (z. B. Bedingungen der Immobilienfinanzierungen, Immobiliensteuer etc.). Im Privatbereich sind Notare günstiger und daher auch gefragter.

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