5 Jahre Mindestlohn – Status quo und Ausblick

Im Juli 2014 wurde der Mindestlohn eingeführt. Die Politik streitet über die Ergebnisse und mögliche Konsequenzen für die Zukunft.

Zuletzt wurde der Mindestlohn in Deutschland zu Beginn des Jahres 2019 von 8,84 auf 9,19 EUR angehoben. Damit liegt er nunmehr insgesamt 0,69 EUR höher als bei seiner Einführung im Januar 2015. Welche Effekte die Einführung und kontinuierliche Erhöhung hatte und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, darüber sind sich Experten und Politiker uneins.
Einerseits deutet viel darauf hin, dass der Mindestlohn nicht zu der vielfach befürchteten Vernichtung von Arbeitsplätzen geführt hat. Die Schwankungen am Arbeitsmarkt können laut Experten nicht in signifikantem Umfang auf die Einführung des Mindestlohns zurückgeführt werden.
Andererseits haben viele Arbeitgeber Mittel und Wege gefunden, die Auswirkungen des Mindestlohns auf ihr eigenes Unternehmen abzuschwächen. So werden z.B. – meist in unzulässiger Weise – Teile der Arbeitszeit nicht erfasst und so der Mindestlohn teilweise umgangen. Nicht selten werden Sachleistungen wie Arbeitsbekleidung, die zuvor unentgeltlich gestellt wurden, heute gegen Bezahlung an die Mitarbeiter ausgegeben.
Unter dem Strich hat der Mindestlohn daher bei den wenigsten Arbeitnehmern zu einer echten Verbesserung der Einkommenslage geführt. Auch angesichts der im gleichen Zeitraum wesentlich deutlicher gestiegenen Mieten.
Im Vergleich profitieren ausländische Arbeitnehmer, die – zeitweise – in Deutschland arbeiten, deutlich stärker von dem Mindestlohn. Denn häufig sind sie nicht gleichzeitig mit deutschen Lebenshaltungskosten belastet, sondern ernähren mit dem deutschen Lohn ihre Familien im europäischen Ausland.
Gleichzeitig empfinden deren ausländische Arbeitgeber den Mindestlohn als Doppelbelastung, da sie häufig zusätzlich zu dem Mindestlohn noch Auslandstagessätze (sog. daily allowances) nach ausländischem Steuerrecht bezahlen müssen. Eine Anrechnung dieser Tagessätze ist nur unter besonderen Umständen und in engen Grenzen möglich.
In der Konsequenz wird einerseits in Deutschland offen darüber nachgedacht, den Mindestlohn auf ca. 12,- EUR anzuheben, um merkliche Verbesserungen für inländische Arbeitnehmer herbei zu führen.
Einige ausländische Arbeitgeber kämpfen andererseits bereits mit der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Preise, da sie bei der Erbringungen von Leistungen in Deutschland unter Umstände tatsächlich höheren Belastungen ausgesetzt sind, als ihre deutschen Konkurrenten.
Es bleibt abzuwarten, wie weit der Mindestlohn – über kurz oder lang – weiter angehoben wird und welche konkreten Auswirkungen dies auf inländische und ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben wird.

Quelle: Deutsche und europäische Presse

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