21 % Einkommensteuer für juristische Personen und 7 % Dividendensteuer

Slowakei: Die Slowakische Regierung billigt neue Regelungen des Einkommensteuergesetzes, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollen.

Die slowakische Regierung hat einige Neuregelungen hinsichtlich der Einkommensteuer angekündigt. Demnach soll die Einkommensteuer von juristischen Personen von 22 % auf 21 % gesenkt werden. Ebenfalls soll eine 35-prozentige Steuer auf Gewinnanteile eingeführt werden, sofern das Einkommen aus einem oder in einen Nichtvertragsstaat* ausgezahlt wird. Darüber hinaus wurde die neue 7-prozentige Dividendensteuer vorgestellt.

Zurzeit sind Dividenden in der Slowakei nicht besteuert. Allein natürliche Personen mit Wohnsitz in der Slowakei haben Krankenversicherungsbeiträge aus den Dividenden bezahlen müssen. Nun wurde vorgeschlagen die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus den Dividenden aufzuheben. Die neue Dividendensteuer soll auch für ausländische juristische Personen als Gesellschafter anfallen.

Die 7-prozentige Dividendensteuer soll erstmalig auf Gewinne ab dem 1. Januar 2017 erhoben werden. Dadurch kommt es zu keiner rückwirkenden Besteuerung von Dividenden.

Die Regierung will zudem einen neuen Grenzwert für Pauschalausgaben von Gewerbetreibenden im Hinblick auf die Einkommensteuer einführen. Derzeit kann ein Gewerbetreibender Pauschalausgaben in Höhe von 40 % des Jahreseinkommens geltend machen, maximal jedoch 5.040 EUR. Zukünftig sollen die Pauschalausgaben von Gewerbetreibenden maximal 60 % des Jahreseinkommens betragen und höchstens 20.000 EUR. Diese Maßnahme könnte die Attraktivität einer erwerbsmäßigen Unternehmenstätigkeit steigern.

Die neuen Steuerregelungen sollen ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten, vorher müssen sie jedoch vom Parlament verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet werden. Da die Regierung die Parlamentsmehrheit hat und der Präsident bisher nicht auf die neue Regelung reagiert hat, nehmen wir an, dass die neuen Regelungen zumindest in einem sehr ähnlichen Wortlaut verabschiedet werden.

* Eine Liste dieser Länder wird vom Finanzministerium geführt.

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