Das Oberste Gerichts von Lettland veröffentlicht lang erwartete Übersicht zum Gesellschaftsrecht

Eine Sammlung der Rechtsprechung zur Praxis des Unternehmensregisters von Lettland wurde veröffentlicht.

Das Unternehmensregister der Republik Lettland ist eine staatliche Einrichtung, die u. a. alle Handelsgesellschaften in Lettland sowie alle Änderungen in den grundlegenden Dokumenten deren Tätigkeit registriert.

Angesichts der zunehmenden Anzahl neuer Handelsgesellschaften in Lettland hat der Senat des Obersten Gerichts eine Sammlung der Rechtsprechung des Handelsregisters der letzten sechs Jahre veröffentlicht.

Der Senat definiert die Rolle und die Funktionen des Registers bei der Eintragung einer neuen Gesellschaft, bei der Eintragung von Änderungen und bei der Liquidation der Gesellschaft sowie andere Fragen, die für die Handelsgesellschaften, Rechtsanwälte sowie Jedermann von Interesse sind. Dies gilt auch für die Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten von Handelsgesellschaften.

Das Handelsregister ist nicht verpflichtet, tatsächliche Umstände des Zustandekommens von Registerdokumenten zu überprüfen. So ist das Register auch nicht befugt, die tatsächlichen Umstände des Entscheidungsprozesses von Gesellschaften zu beurteilen. Das Handelsregister darf nur in Ausnahmefällen die Rechtsgültigkeit von Dokumenten in Frage stellen.

Der Senat führt aus, dass die meisten Eintragungen im Register deklaratorischer Natur sind. Zweck der Aufnahme von Informationen in das Register sind der Schutz von Rechten und Interessen Dritter.

Mit der Eintragung einer Registerinformation bestätigt das Register nicht, dass die betreffende Entscheidung oder Information als rechtmäßig anzusehen ist. Vielmehr kommt das Register lediglich einer gesetzlichen Verpflichtung nach und macht die Informationen öffentlich zugänglich.

Handelsgesellschaften sind verpflichtet, dem Register letzte Änderungen mitzuteilen und Unterlagen vorzulegen, die ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurden und wahrheitsgemäße Angaben enthalten.

Streitigkeiten über die Entscheidungen von Gesellschaftern oder im Verhältnis von Gesellschaftern und Geschäftsführung sind Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, die in einem Zivilverfahren zu regeln sind.

Quelle: www.at.gov.lv/tiesu-prakse

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