Slowakei: Grundstück mit Umweltbelastungen in der Slowakei und die Pflichten des Eigentümers

Ab 1.6.2022 könnten Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Umweltbelastung verantwortlich werden, unabhängig davon, ob sie Verursacher der Umweltbelastung sind.

Die letzte Änderung des Umweltbelastungsgesetzes hat den bisherigen Grundsatz, dass für die ökologische Belastung des Grundstücks dessen Verursacher verantwortlich ist und die Kosten für ihre Beseitigung trägt, gebrochen und in die Rechtsstellung des Grundstückseigentümers, der nur in den Ausnahmenfällen zur Beseitigung der Umweltbelastung auf eigene Kosten verpflichtet wurde, gewisse Unsicherheit gebracht.

Die ab 01.06.2022 in Kraft tretende Novelle ändert die bestehenden Vorschriften und kann eine erhebliche finanzielle Belastung für den Grundstückseigentümer bedeuten.

Die Novelle legt den Grundsatz fest, dass falls der Staat die Kosten für die Sanierung der ökologischen Belastung eines Grundstücks trägt, er vom Eigentümer eine Entschädigung/ Rückzahlung solcher Kosten verlangen muss.

Als Alternative zur Rückzahlung der Sanierungskosten darf der Grundstückseigentümer ein Pfandrecht über das Grundstück zur Sicherung der Forderung des Staates abschließen.

Das Gesetz enthält jedoch keine eindeutig formulierte Verpflichtung des Eigentümers, die Sanierungskosten nach Errichtung des Pfandrechts zu erstatten. Weder ist der Grundstückseigentümer in seinen Veräußerungsmöglichkeiten eingeschränkt, noch begründet das Gesetz eine Verpflichtung, die Forderungen des Staates aus dem Entgelt für die Übertragung der belasteten Grundstücke zu befriedigen. Darüber hinaus steht dem Grundstückseigentümer kein Regressanspruch gegenüber dem Verursacher zu.

Die Fachöffentlichkeit weist auf die Unzulänglichkeiten der verabschiedeten Novelle und die negativen Auswirkungen dieser Änderungen auf die Rechte und Pflichten von Immobilieneigentümern in der Slowakischen Republik hin. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Durchsetzung der Novelle des Umweltbelastungsgesetzes in Zukunft fraglich. Eine Umwelt Due Diligence bei Immobilienerwerb in der Slowakei ist jedoch mehr als je vorher zu empfehlen.

Quelle:

  1. 409/2011 Slg. Gesetz über bestimmte Maßnahmen im Bereich der Umweltbelastungen.

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