Slowakei: Notifizierung von Nahrungsergänzungsmitteln

Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in der Slowakei und in europäischen Ländern.

Das Verfahren zur Anmeldung und/oder Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln bei den örtlichen Behörden ist in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich, da es auf EU-Ebene nicht harmonisiert ist.

Unserer Erfahrung nach berücksichtigen ausländische Hersteller, Importeure und Händler mehrere Faktoren, bevor sie entscheiden, in welchem Land sie ihre Produkte verkaufen. Diese sind hauptsächlich:

  • Die Komplexität des Meldeverfahrens, d. h. wie werden Nahrungsergänzungsmittel in der Slowakei und anderen EU-Ländern registriert?
  • Der Umfang der von der örtlichen Behörde geforderten Dokumente; Welche Dokumente sind für die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Slowakei und in anderen EU-Ländern erforderlich?
  • Der zeitliche Aspekt, d. h. wie lange dauert die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Slowakei oder in anderen EU-Ländern?
  • Die wirtschaftlichen, handelspolitischen und steuerlichen Erwägungen sind weitere wichtige Faktoren für die Entscheidung, in den Markt eines Landes einzutreten;
  • Auch die Verwaltungsgebühren spielen eine Rolle, vor allem wenn es um die Anmeldung einer großen Anzahl von Produkten geht.

Was sind die Vorteile für ausländische Hersteller, Importeure oder Händler, die Nahrungsergänzungsmittel in der Slowakei verkaufen?

  • Die Vollmacht zur Vertretung des Herstellers/Vertreibers Händlers vor der lokalen Behörde muss nicht notariell beglaubigt oder apostilliert werden;
  • Hersteller, Händleroder Importeure müssen nicht autorisiert und in einem elektronischen System oder einer Plattform registriert sein;
  • Im Falle des Fern-/Online-Verkaufs von Nahrungsergänzungsmitteln ist es nicht erforderlich, ein Unternehmen zu gründen oder ein Lager in der Slowakei zu unterhalten;
  • Das Erstverfahren für die Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln unterscheidet sich nicht von dem Verfahren, wenn das Produkt bereits auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurde;
  • Niedrige Verwaltungsgebühr für die Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln (30 EUR bzw. 15 EUR bei Einreichung in den elektronischen Briefkasten der Gesundheitsbehörde);
  • Das Registrierungsverfahren dauert offiziell 30 Tage, aber in der Praxis dauert es in der Regel bis zu 2 Wochen;
  • Im Gegensatz zu vielen EU-Ländern muss das Etikett des jeweiligen Nahrungsergänzungsmittels der slowakischen Gesundheitsbehörde nicht vorgelegt werden (allerdings muss die slowakische Übersetzung auf das Endprodukt geklebt werden);
  • Der Unternehmer ist allein für die Sicherheit seines Produkts verantwortlich;
  • In der Slowakei gibt es keine Liste verbotener Kräuter, die nicht in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Jedoch dürfen psychotrope Substanzen oder nicht zugelassene neuartige Lebensmittel (z.B. CBD) nicht in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.

bnt Rechtsanwälte in CEE haben nicht nur große Erfahrung in der Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln in allen Ländern, in denen bnt vertreten ist, sondern z.B. auch bei der Bewertung von Produkten, der Gründung eines Unternehmens, der Anmeldung einer Niederlassung bei der Behörde oder der Suche nach einem geeigneten Partner für die Abgabe von Steuererklärungen.

Quelle:

  1. Gesetz Nr. 152/1995 Gesetzessammlung über Lebensmittel in der geänderten Fassung; Erlass des Landwirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik und des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 16826/2007

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