Deutschland: Die deutsche Lkw-Maut verstößt teilweise gegen EU-Recht. Transportunternehmen können Erstattung verlangen.
Nach der Entscheidung des EuGH zum Verstoß der deutschen Lkw-Maut gegen EU-Recht (siehe früheren Beitrag) hat nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster über die Klage eines Speditionsunternehmens aus Polen entschieden.
Das OVG NRW hat die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, die bezahlte Maut teilweise an die Kläger zurückzuerstatten. Es hat sich dabei im Wesentlichen auf die Entscheidung des EuGH gestützt, der geurteilt hatte, dass nicht nur die Kosten für die Verkehrspolizei sondern auch Infrastrukturkosten zu Unrecht bei der Berechnung der Maut berücksichtigt wurden.
Die Kläger haben eine Erstattung von insgesamt ca. 8% der bezahlten Maut erhalten.
Ob die Bundesrepublik auf Grundlage des Urteils nunmehr freiwillig die zu viel bezahlte Maut auch an andere Unternehmen zurückzahlen wird, die dies im vergangenen Jahr massenhaft beantrag haben, ist aktuell noch nicht bekannt.
Unternehmen, die im letzten Jahr keine entsprechenden Anträge gestellt haben, können dies in diesem Jahr immer noch tun. Ein Teil der Forderungen dürfte jedoch zwischenzeitlich verjährt sein.
Quelle: OVG NRW, Urteil vom 30.11.2021 (9 A 118/16)