Neue Verordnung gibt Bedingungen und Erntetermine für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken vor

Das Gesundheitsministerium hat eine Verordnung mit Regeln für die rechtmäßige Anbaupraxis verlautbart, in der Bedingungen für den Anbau und die Verarbeitung von Cannabis zu medizinischen Zwecken enthalten sind.

Am 27.08.2022 ist die Verordnung Nr. 35/2022 des Gesundheitsministeriums über den Anbau und die Verarbeitung von Cannabis für medizinische Zwecke (die „Verordnung“) in Kraft getreten, mit der die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg., über süchtig machende Stoffe und die Änderung einiger weiterer Gesetze, idgF (das „Suchtmittelgesetz“) umgesetzt werden. Die Verordnung fußt auf dem Grundgedanken, dass der Anbau von medizinischem Cannabis einer speziellen Anbaulizenz bedarf, die vom Institut für Arzneimittelkontrolle erteilt wird, sowie zugleich einer Genehmigung für den Umgang mit süchtig machenden Stoffen (deren Erteilung an die Erfüllung bestimmter Pflichten gemäß dem Suchtmittelgesetz geknüpft ist).

Die Verordnung enthält genaue Regelungen für den Umgang mit Cannabispflanzen, einschließlich Lagerung und Transport, insbesondere aber Regeln für die sog. rechtmäßige Anbaupraxis. Dazu gehören Regeln für ein Qualitätsmanagementsystem zur Einhaltung der Güte der Pflanzen, für die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitern, für Hygienestandards, bauliche Auflagen, die Führung von Aufzeichnungen, und natürlich für den Anbau, die Ernte und die Verpackung von Cannabis. Inhaltlich entsprechen diese Regeln für die rechtmäßige Anbaupraxis den Parametern, die im Suchtmittelgesetz festgelegt sind, und erscheinen damit auf den ersten Blick keinesfalls neu.

Die Verordnung bestimmt strenge Regelungen zum Schutz der Anbaueinrichtungen. Insbesondere muss es sich dabei um einen zusammenhängenden Gebäudekomplex an einem Standort (bzw. um mehrere Räumlichkeiten innerhalb ein und desselben Gebäudes) handeln, die aus Materialien errichtet wurden, welche ein unbefugtes Eindringen erschweren; der Eingang ist mit Videoüberwachung abzusichern. Außerdem müssen Züchter eine interne Richtlinie aufsetzen, mit der ein Sicherheitssystem für die Anbaueinrichtung geschaffen wird, welches u.a. die Abgabe von Schlüsseln bzw. Zugangskarten nur an befugte Mitarbeiter vorsieht. Diese strengen Parameter für Gebäude und Gewächshäuser sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Zutritt zu den einzelnen Anbauphasen qualifiziert und sicher geschieht, so dass das Risiko unerwünschter Schädlinge oder des Eindringens unbefugter Personen auf ein Minimum reduziert wird. In der Praxis bedeutet dies überdachte Gebäude mit regelmäßigen physischen Sicherheitskontrollen der Gebäudesicherheit durch qualifizierte Mitarbeiter.

Im Rahmen des Aufbaus eines Systems für den Cannabisanbau sind sämtliche Aktivitäten und Prozesse unter geführten und standardisierten Bedingungen auszuführen, die genau festgelegt und beschrieben wurden und regelmäßig überwacht und dokumentiert werden. Cannabis-Züchter müssen einen Vertrag mit allen Zulieferern abschließen, deren Leistungen sich auf die Qualität der Zwischenprodukte auswirken könnten, in dem die Pflichten und die Haftung der Parteien definiert sind.

Sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau, der Ernte und der erstmaligen Verarbeitung der Cannabispflanze müssen im Einklang mit den verwalteten Dokumenten geschehen und in Aufzeichnungen und Protokollen festgehalten werden. Die Verordnung gibt bevorzugte Erntetermine für das medizinische Cannabis vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass der zu überwachende Gehalt der aktiven Inhaltsstoffe (THC und CBD) erzielt wird; jede Ernte ist mit einer laufenden Nummer als gesonderte Charge zu kennzeichnen.

Die Verordnung wird sich unzweifelhaft wesentlich auf das unternehmerische Umfeld im Bereich medizinisches Cannabis auswirken, insofern als hier grundlegende Bedingungen festgelegt werden, die beachtet werden müssen, um überhaupt eine Anbaugenehmigung zu erlangen und die eigenen unternehmerischen Ziele als Cannabisbauer umsetzen zu können.

Abschließend sei festgehalten, dass die strengen Regelungen für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke durchaus ihre Daseinsberechtigung haben, wenn man den Charakter der Cannabispflanze bedenkt. Als Suchtmittel besteht hier breite Missbrauchsgefahr, den Schwarzhandel eingeschlossen.

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