Litauen: die Fallstricke der vertraglichen Preisindexierung angesichts der steigenden Inflation

Die steigende Inflation und der Verbraucherpreisindex treiben die Preise in langfristigen Verträgen, in denen eine Preisindexierung vereinbart wurde, immer weiter in die Höhe. Was kann getan werden?

Die Vereinbarung einer Preisindexierung auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes oder eines ähnlichen Indikators (VPI) ist bei langfristigen Lieferverträgen und insbesondere bei gewerblichen Mietverträgen zur Norm geworden. Auf den ersten Blick ist dies eine verhältnismäßige und effiziente Methode, um die Interessen der Parteien langfristig zu schützen. Und unter normalen Marktbedingungen funktioniert sie auch gut. In einem Markt, der mit einer noch nie dagewesenen Inflation konfrontiert ist, kann die Indexierung jedoch das Gleichgewicht der Interessen der Parteien destabilisieren. In einigen Fällen führt die Indexierung dazu, dass der Vertragspreis deutlich höher ausfällt, als es der Markt vorgibt. Wie kann man sich dagegen schützen?

– Prüfen Sie bei Vertragsabschluss, ob der nationale VPI der objektivste und wirksamste Indikator für Preisanpassungen ist.
– Legen Sie im Vertrag eine „Obergrenze“ für Preiserhöhungen fest.
– Vereinbaren Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn der Preis bestimmte Werte überschreitet.

Was ist, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen ist? Ungeachtet des allgemeinen Grundsatzes pacta sunt servanda sieht das Zivilgesetzbuch der Republik Litauen die Möglichkeit vor, dass die geschädigte Partei im Falle einer wesentlichen Änderung der Umstände eine Vertragsänderung verlangen kann (Art. 6.204). Wenn der Preis aufgrund der Indexierung eindeutig nicht mehr den Marktbedingungen und den gestiegenen Kosten des Verkäufers oder Vermieters entspricht, kann dies ein Grund für die Überprüfung und Änderung des Vertrags sein. Jeder derartige Fall muss individuell beurteilt werden.

Quelle:

Zivilgesetzbuch der Republik Litauen

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