Artikel 30 des Arbeitsgesetzbuches Litauens wurde geändert. Die Verantwortung des Arbeitgebers für ein sicheres psychologisches Arbeitsumfeld wurde verschärft.
Die Änderung und Ergänzung von Artikel 30 des Arbeitsgesetzbuches, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, schafft zusätzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber zur Gewährleistung eines sicheren psychologischen Arbeitsumfelds. Sie legt fest, dass jegliche Gewalt und Belästigung durch Arbeitgeber verboten ist.
Im Rahmen der Umsetzung dieser Änderung hat der oberste staatliche Arbeitsinspekteur der Republik Litauen eine Beschreibung von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet. Diese Auflistung der erforderlichen Präventivmaßnahmen zur Verringerung des Risikos und der Folgen von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz für Arbeitnehmer beinhaltet gleichzeitig auch ein Verfahren für ihre Durchführung sowie die Pflicht, aller drei Jahre Belehrungen über Risiken von Gewalt und Belästigung, Präventivmaßnahmen und Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf dieses Thema durchzuführen.
Gleichzeitig ist eine Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Kraft getreten. Von nun an wird ein Arbeitgeber mit einem Bußgeld zwischen 500 € und 1.400 € belegt, wenn festgelegte erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung nicht ergriffen wurden oder wenn keine aktiven Schritte unternommen wurden, um Personen, die Gewalt und Belästigung erlitten haben, zu unterstützen.
Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern, unabhängig von der Größe ihres Unternehmens oder der Art ihrer Tätigkeit zu überprüfen, ob alle vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung ergriffen und umgesetzt worden sind.
Zur Erinnerung:
Selbst wenn ein Unternehmen nur wenige Mitarbeiter hat, sind die folgenden Schritte wichtig:
- Schaffung eines Verfahrens zur Meldung und zur Behandlung von Meldungen über Gewalt und Belästigung;
- Schulung des Personals zur Prävention von Gewalt und Belästigung;
- Durchführung einer Risikobewertung am Arbeitsplatz, die auch eine Bewertung der Risiken umfasst, welche von psychosozialen Faktoren ausgehen.
Ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten muss die folgenden Schritte umsetzen:
Verabschiedung einer Richtlinie über Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, die Verfahren für die Meldung und den Umgang mit Meldungen über Gewalt und Belästigungen regelt;
- Schulung des Personals zur Prävention von Gewalt und Belästigung;
- Durchführung einer Risikobewertung am Arbeitsplatz, die auch eine Bewertung der Risiken umfasst, welche von psychosozialen Faktoren ausgehen.
Unser Rat:
Setzen Sie die Anforderungen der Gesetze ordnungsgemäß um, damit Sie Geldbußen und Risiken für den Ruf Ihres Unternehmens vermeiden. Wenden Sie sich gern an uns. Wir unterstützen Sie dabei, in kürzester Zeit und kosteneffizient die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Mobbing und Belästigung reibungslos umzusetzen.