Arbeitgeber müssen für ordnungsgemäße Kündigungsverfahren sorgen

Die Vernachlässigung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitgeber sehr kostspielig werden.

Seit der Verabschiedung der aktuellen Fassung des litauischen Arbeitsgesetzbuches sind fast 5 Jahre vergangen. Es hat den Anschein, dass die Arbeitgeber inzwischen mit den Vorschriften vertraut sind. Unsere Erfahrung zeigt jedoch deutlich, dass viele Arbeitgeber die geltenden Gesetze trotz allem manchmal nicht beachten, und diese Nachlässigkeit kostet sie erhebliche Summen. In diesem Artikel erinnern wir Arbeitgeber daran, was sie beachten müssen, um kostspielige Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zu vermeiden.

Das Arbeitsgesetzbuch sieht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Der Arbeitgeber trägt jedoch die Verantwortung dafür, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau nach dem Gesetz erfolgt, unabhängig von den Gründen für die Kündigung.

Selbst wenn das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers beendet wird, muss der Arbeitgeber das Verfahren zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau einhalten. Andernfalls könnte eine solche Kündigung von der Arbeitsstreitigkeitenkommission (einer vorgerichtlichen Einrichtung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten) oder später vom Gericht für rechtswidrig erklärt werden.

Die Folgen einer unrechtmäßigen Beendigung des Arbeitsvertrags können zu hohen Entschädigungen für die Arbeitnehmer führen. Abhängig von verschiedenen Faktoren (z. B. Gehalt, angesammelte Urlaubstage) können die Beträge, die Arbeitnehmern wegen einer rechtswidrigen Kündigung zustehen, in die Zehntausende gehen. Sehr oft können solche Folgen vermieden werden, wenn man ein paar einfache Regeln beachtet:
• Halten Sie sich immer strikt an die vom Gesetz vorgesehenen formalen Verfahren.
• Sammeln Sie erforderlichenfalls so viele Beweise wie möglich, um das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachzuweisen.
• Im Falle eines Arbeitskonflikts sollten Sie die Verfahren einhalten und den Aufforderungen der Behörden nachkommen.
Wenn ein Streit mit dem Arbeitgeber vor der Arbeitsstreitigkeitenkommission landet und eine für den Arbeitgeber ungünstige Entscheidung getroffen wird, muss der Arbeitgeber darauf reagieren und entsprechend handeln:
• Die Entscheidung der Kommission tritt innerhalb eines Monats nach ihrer Verabschiedung in Kraft. Ist der Arbeitgeber mit der Entscheidung nicht einverstanden, muss er innerhalb eines Monats nach Erlass der Entscheidung Klage bei Gericht einreichen.
• Wenn der Arbeitgeber nicht vor Gericht geht, wird die Entscheidung der Kommission zu einem vollstreckbaren Titel, und der Arbeitnehmer hat das Recht, ein Vollstreckungsverfahren gegen den Arbeitgeber einzuleiten.
• Kommt der Arbeitgeber der Entscheidung der Kommission nicht nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, sich an die Arbeitsstreitigkeitenkommission zu wenden, um ein Bußgeld gegen den Arbeitgeber zu verhängen, wenn dieser der Entscheidung nicht nachkommt. Das Arbeitsgesetzbuch sieht vor, dass dem Arbeitnehmer für jede Woche der Nichteinhaltung der Entscheidung der Arbeitskommission eine Geldstrafe von bis zu 500 EUR auferlegt werden kann.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nur die gesetzlichen Verfahren strikt einhalten, sondern auch aktiv in die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eingebunden werden muss. Die Nichteinhaltung solcher Verfahren kann kostspielige Folgen haben, die jedoch vermieden werden können.

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