Belarus: Miete darf vorübergehend nicht mehr in Fremdwährung berechnet werden

Der nach einem Mietvertrag zu entrichtende Mietzins darf vorübergehend nicht mehr in Fremdwährung (bzw. Äquivalent) festgelegt werden.

In Belarus ist es Vermietern jetzt bis zum 1. Januar 2024 untersagt, die Höhe des Mietzinses an eine Fremdwährung binden. Dies war weit verbreitet, um den Fluktuationen des Belarussischen Rubels entgegenzuwirken. Die Zahlung selbst erfolgte dabei aber gleichwohl stets äquivalent in lokaler Währung.

Ab Inkrafttreten der Änderung muss der Mietzins im Mietvertrag zwingend in belarussischen Rubeln angegeben werden.

Die Änderungen betreffen nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsimmobilien.

Bis einschließlich 22. September 2022 müssen Vermieter alle Mietverträge, die vor Inkrafttreten der oben genannten Änderungen abgeschlossen wurden entsprechend anpassen.

Die Änderungen treten zum 23. September 2022 in Kraft.

QuelleNationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 22.07.2022, 2/2917.

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