Belarus hebt Reisebeschränkungen auf

Seit 3. April 2022 keine Beschränkungen mehr für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg

Vermeintlich zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Belarus war die Ausreise aus Belarus auf dem Landwege für belarussische Staatsangehörige und Ausländer mit einer temporären bzw. permanenten Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich verboten. Verboten war auch die Einreise in die Republik Belarus für ausländische Staatsangehörige auf dem Landweg.

Seit dem 3. April 2022 sind diese Beschränkungen aufgehoben und die Grenzen können wieder auf dem Landwege bei Ein- und Ausreise überquert werden.

Ausländer haben bei der Einreise in die Republik Belarus einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Verpflichtung gilt nicht für:

  • Personen mit einer temporären bzw. permanenten Aufenthaltsgenehmigung sowie jünger als 6 Jahre;
  • Personen, die eine vollständige COVID-19 Impfung nicht jünger als einen Monat und nicht älter als ein Jahr nachweisen können;
  • Diplomaten;
  • LKW-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr;
  • Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Binnenschiffen, Führ- und Begleitpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr;
  • Ausländer, die der Republik Belarus internationale technische, ausländische unentgeltliche und andere Hilfe gewähren;
  • Ausländer, die auf Einladung von belarussischen juristischen Personen einreisen;
  • Mitarbeiter von belarussischen juristischen Personen auf dem Rückweg von einer Dienstreise;
  • Personen, die im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Verwandten, Ehegatten (Ehefrau) einreisen, sowie Personen, die sie begleiten;
  • Personen, die Stammzellen und Organe zur Transplantation transportieren;
  • Personen, die im Transit durch Belarus reisen und über Dokumente verfügen, die ihre Ausreise aus Belarus innerhalb von 24 Stunden belegen;
  • Ausländer, die aufgrund der sozialen und politischen Situation in der Ukraine in der Republik Belarus ankommen wobei der anschließende Transit erfasst ist, usw.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 02.04.2022, 5/50090.

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