Seit 3. April 2022 keine Beschränkungen mehr für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg
Vermeintlich zur Verhinderung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Belarus war die Ausreise aus Belarus auf dem Landwege für belarussische Staatsangehörige und Ausländer mit einer temporären bzw. permanenten Aufenthaltsgenehmigung grundsätzlich verboten. Verboten war auch die Einreise in die Republik Belarus für ausländische Staatsangehörige auf dem Landweg. Seit dem 3. April 2022 sind diese Beschränkungen aufgehoben und die Grenzen können wieder auf dem Landwege bei Ein- und Ausreise überquert werden. Ausländer haben bei der Einreise in die Republik Belarus einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Diese Verpflichtung gilt nicht für:
Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 02.04.2022, 5/50090. |