Über das neue Gesetz über Zweckgesellschaften und Verbriefungsgesellschaften in Bulgarien

Bulgarien: Möglichkeiten für indirekte Immobilieninvestitionen in Bulgarien

Das neue Gesetz über Zweckgesellschaften und Verbriefungsgesellschaften (verkündet in Staatsgesetszblatt 21 vom 12.03.2021) regelt die Gründung, Lizenzierung, Tätigkeit, Umwandlung und Beendigung von Zweckgesellschaften sowie die Gründung, Lizenzierung, Tätigkeit und Beendigung von Zweckgesellschaften – Verbriefungsgesellschaften. Eine Zweckgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, die unter den Bedingungen und nach dem Verfahren dieses Gesetzes Gelder, die durch die Ausgabe von Wertpapieren aufgenommen wurden, in Immobilien oder in Forderungen investiert. Eine Zweckgesellschaft kann folgende Tätigkeiten ausüben: 1. die Beschaffung von Mitteln durch die Ausgabe von Wertpapieren; 2. den Erwerb von Grundstücken und dinglichen Rechten an Grundstücken, die Durchführung von Bau- und Verbesserungsarbeiten mit dem Ziel, sie für die Verwaltung, die Vermietung, das Leasing oder die Verpachtung und den Verkauf zur Verfügung zu stellen, oder den Kauf und Verkauf von Forderungen. Die von der Zweckgesellschaft erworbenen Immobilien müssen sich im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien oder im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates befinden. Die Zweckgesellschaft darf Immobilien im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nur erwerben, wenn dies in der Satzung der Gesellschaft und im Prospekt für das öffentliche Angebot von Wertpapieren vorgesehen ist. Die Zweckgesellschaft muss mit einem Anfangskapital von mindestens 500 000 BGN ausgestattet sein.

Eine Zweckgesellschaft ist im Gegensatz zu anderen Aktiengesellschaften von der Körperschaftssteuer befreit. Gemäß Artikel 175 des Körperschaftsteuergesetzes unterliegen Zweckgesellschaften im Sinne des Gesetzes über Zweckgesellschaften und Verbriefungsgesellschaften nicht der Körperschaftsteuer, und gemäß dem Einkommensteuergesetz (Artikel 46 Absatz 3) müssen natürliche Personen, die Aкtionäre einer solchen Gesellschaft sind, Dividendeneinkünfte mit einem Satz von 5 % versteuern, während die anderen in diesem Gesetz festgelegten Steuersätze (für andere Einkünfte) höher sind. In Bulgarien gibt es etwa 50 Immobilienverbriefungsgesellschaften. Einige von ihnen besitzen Dutzende von Immobilien, die sie zur Nutzung zur Verfügung gestellt haben und mit denen sie Einnahmen erzielen. Diese Gesellschaften werden durch neue Unternehmensstrukturen für Bulgarien ergänzt, wie z. B. spezialisierte Gesellschaften mit einem ausschließlichen Tätigkeitsgegenstand, die sich mit dem Erwerb von Immobilien in Bulgarien und in anderen EU-Mitgliedstaaten befassen. Befinden sich die von der spezialisierten Gesellschaft erworbenen Immobilien auf dem Gebiet eines anderen EWR-Mitgliedstaates, so gelten für die Bewertung dieser Immobilien internationale Bewertungsstandards, d. h. die vom International Valuation Standards Board, London, Vereinigtes Königreich, angenommenen Standards.

Quelle: Staatsgesetzblatt, Аusgabe 21 vom 12.03.2021

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