Tschechien: Der Mindestlohn wird 2026 angehoben

Gemäß einer Verordnung der Regierung soll der Mindestlohn im Jahr 2026 43,4 % des für 2026 prognostizierten Durchschnittslohns betragen.

Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches aus dem Jahr 2024 führte in § 111 Abs. 9 Regeln für die Berechnung des Mindestlohns ein. In Verbindung mit der Regierungsverordnung Nr. 285/2024 wird festgelegt, dass der Mindestlohn 43,4 % des prognostizierten Durchschnittslohns für das Jahr 2026 betragen wird.

Der monatliche Mindestlohn wird auf der Grundlage der oben genannten Berechnung für das Jahr 2026 von 20.800 CZK auf 22.400 CZK angehoben. Die Höhe des Mindestlohns wird immer für die volle Monatsarbeitszeit, d.h. auf der Grundlage einer 40-Stunden-Woche, festgelegt. Der Stundenlohn steigt von 124,40 CZK auf 134,40 CZK an.

Der Mindestlohn beeinflusst die Festsetzung der Krankenversicherungsbeiträge für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen, sowie die Mindestabschlagszahlungen für selbstständig Erwerbstätige und für Personen, die in Teilzeit arbeiten. Seine Höhe beeinflusst die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme von Steuerboni.

Die Höhe des Mindestlohns wirkt sich auch auf den garantierten Lohn im öffentlichen Dienst aus. Der garantierte Lohn im öffentlichen Dienst ist in vier Klassen unterteilt, je nachdem, wie anspruchsvoll die geforderte Arbeit ist. Die erste Klasse von Tätigkeiten hat das niedrigste garantierte Gehalt in Höhe von 22.400 CZK pro Monat, die zweite Klasse 26.880 CZK pro Monat, die dritte 31.360 CZK pro Monat und die vierte 35.840 CZK pro Monat (die vorstehend genannten Beträge basieren auf dem Mindestlohn und gelten für das Jahr 2026).

Ab Januar 2025 sind Arbeitgeber im privaten Sektor nicht mehr verpflichtet, die achtstufige Tabelle der garantierten Gehälter einzuhalten. Im privaten Sektor gilt somit nur noch der Mindestlohn.

Quelle:
Verordnung der Regierung Nr. 285/2024 Sb. über den Koeffizienten zur Berechnung des Mindestlohns in den Jahren 2025 und 2026.

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