Litauen: bnt berät führendes Unternehmen in Sachen Arbeitsnehmerüberlassung

Strenger und komplexer werdende Regelungen im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung erhöhen Beratungsbedarf.

In den vergangenen Jahren sind die Regeln für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung immer strenger geworden – sei es durch die Umsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG oder durch striktere Behördenpraxis des EU-Aufnahmemitgliedsstaats.

Neben Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung unterstützte die Arbeitsrechts-Praxis von bnt attorneys in CEE zunehmend auch Unternehmen bei Betriebsprüfungen – welche die Behörden immer häufiger auch anlasslos durchführen.

Insbesondere unterstützten wir in den vergangenen Monaten und Jahren zahlreiche litauische Unternehmen, die Arbeitnehmer aus unterschiedlichsten Branchen zur Arbeit nach Deutschland überlassen. Die Praxis der zuständigen Bundesagentur für Arbeit wurde in den vergangenen Jahren immer komplexer, sodass auch unbescholtene Unternehmen Rechtsrat einholen müssen, um vor allem die komplizierten Mindestlohn- und Dokumentationsanforderungen in Deutschland zu erfüllen. Bei der Überlassung müssen Musterverträge verwendet werden, die zusehends strikter werdenden Anforderungen unterliegen. Hinzu kommen steuerliche Hürden. Besonders gilt es bei der grenzüberschreitenden Überlassung, das Arbeits- und Sozialrecht gleich zweier EU-Mitgliedsstaaten in Einklang zu bringen und dabei natürlich dennoch die kostengünstigste Lösung für den Mandanten finden.

So unterstützte bnt attorneys in CEE eines der größten Unternehmen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung in den baltischen Staaten, bereits mehrfach bei der Verlängerung ihrer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Dies umfasste nicht nur die Beratung, Dokumentenerstellung und Vertretung gegenüber den deutschen Behörden im Verfahren (Agentur für Arbeit und deutsches Finanzamt), sondern zuletzt auch die umfassende Unterstützung bei einer zu diesem Anlass durchgeführten Betriebsprüfung durch die deutschen Behörden, die dank der Hilfe von bnt attorneys in CEE und insbesondere unserer Erfahrung mit der deutschen Behördenpraxis erfolgreich verlief.

Quelle: 
Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.